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Dienstleistungsinformationen
Wohnsitz anmelden/ ummelden/ abmelden
Sie haben eine neue Wohnung in Lemgo bezogen, sind innerhalb Lemgos umgezogen oder ziehen ins Ausland? Dann ist eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erforderlich.
Gerne können Sie hier für den Besuch im Bürgerbüro vorab einen Termin vereinbaren.
Wenn Sie nach Lemgo ziehen oder innerhalb von Lemgo umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden. Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen haben, ist auch diese anzumelden.
Eine Abmeldung einer Wohnung ist nur noch erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt/ Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/ Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.
Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.
Anmeldung, Abmeldung:
Mitwirkung des Wohnungsgebers:
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten:
- Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass/ ausländischer Pass/ Aufenthaltstitel
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggfls. Fahrzeugschein muss auf die meldepflichtige Person zugelassen sein
es wurde bisher noch keine Adressänderung (mit Adressaufkleber) vorgenommen - ggfls. Einverständniserklärung der Eltern für die Anmeldung minderjähriger Kinder
- ggfls. An-, Ab-, Ummeldebogen mit Vollmacht
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/ Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.
Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde melden.
Wichtig:
Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich.
Eine An- oder Ummeldung kann frühestens ab dem Tag des Einzugs erfolgen.
Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche im Voraus angenommen werden.
- Die Anmeldung ist gebührenfrei.
- ggfls. 11,10 € für die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein (EC-Kartenzahlung möglich)