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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen - Bestuhlung, Werbung, Lagerung
Beschreibung
Für das
- Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten, Werbeaufstellern, einer Warenauslage, der Auslage von Obst/Gemüse/Blumen oder das Aufstellen eines Informationsstandes
- sowie die Lagerung von Baumaterial oder das Aufstellen von Baumaschinen und Geräten
im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Die Sondernutzungserlaubnis wird erteilt aufgrund der Sondernutzungssatzung, im historischen Stadtkern in Verbindung mit den vom Rat der Stadt Lemgo erlassenen Gestaltungsrichtlinien.
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der Sondernutzungssatzung der Alten Hansestadt Lemgo und ist je nach Nutzungsart und -dauer in unterschiedlicher Höhe zu entrichten.
Hinweis: Für die Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung zum Aufstellen von Absetzmulden und Baugerüsten ist die Abteilung Straßenverkehr zuständig.
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Alten Hansestadt Lemgo
- Richtlinien zur Sondernutzungssatzung - Gestaltungsrichtlinien (abrufbar über Downloads)
- als Flyer (gekürzte Fassung)
- als Langfassung (2 MB)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
- § 18 Straßen- und Wegegesetz StrWG NRW
Lagepläne oder Skizzen der Sondernutzung bei Anträgen für die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Baumaschinen und Geräten
Informationen zu den Gebühren für die Sondernutzung sind Sondernutzungsgebührensatzung geregelt. (abrufbar über Downloads)
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Sicherheit und Ordnung
-
- Marktplatz 4
- 32657 Lemgo
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Sprank
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-193
- E-Mail:
- b.sprank@lemgo.de