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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen - Bestuhlung, Werbung, Lagerung

Beschreibung

Für das

  • Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten, Werbeaufstellern, einer Warenauslage, der Auslage von Obst/Gemüse/Blumen oder das Aufstellen eines Informationsstandes 
     
  • sowie die Lagerung von Baumaterial oder das Aufstellen von Baumaschinen und Geräten

im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. 

Die Sondernutzungserlaubnis wird erteilt aufgrund der Sondernutzungssatzung, im historischen Stadtkern in Verbindung mit den vom Rat der Stadt Lemgo erlassenen Gestaltungsrichtlinien. 

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der Sondernutzungssatzung der Alten Hansestadt Lemgo und ist je nach Nutzungsart und -dauer in unterschiedlicher Höhe zu entrichten. 

Hinweis: Für die Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung zum Aufstellen von Absetzmulden und Baugerüsten ist die Abteilung Straßenverkehr zuständig.

Lagepläne oder Skizzen der Sondernutzung bei Anträgen für die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Baumaschinen, Geräten, Mulden oder Baugerüsten

Informationen zu den Gebühren für die Sondernutzung sind Sondernutzungsgebührensatzung geregelt. (abrufbar über Downloads)