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Erschließungsbeitrag

Kurzbeschreibung

Erschließungsbeiträge festsetzen, Beiträge für neue Straßen, Anliegerbescheinigung beantragen

Beschreibung

Sie wollen ein Baugrundstück oder ein Einfamilienhaus im Stadtgebiet erwerben und interessieren sich dafür, ob für das Grundstück noch Anliegerbeiträge (Straßenbau- und/oder Kanalanschlussbeiträge) offenstehen?

Ob für das Baugrundstück oder das bebaute Hausgrundstück noch Beiträge zu zahlen sind, erfahren Sie bei uns. Diese Information ist auch für Ihre Finanzierungsplanung unerlässlich.

Weitere Informationen über den Beitragsstatus „Ihrer Straße“ erhalten Sie bei der nebenstehenden Kontaktperson.

Generell ist bei der Erhebung von Beiträgen zu unterscheiden zwischen einer erstmaligen endgültigen Herstellung und einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung einer Erschließungsanlage.

Bei der erstmaligen Herstellung/Abrechnung einer Straße werden 90 Prozent der Baukosten anteilig auf alle von dieser Straße erschlossenen Grundstücke verteilt. Der zu zahlende Beitrag richtet sich zum einen nach der Größe des Grundstücks, zum anderen aber auch zusätzlich nach Art und Maß der Ausnutzungsmöglichkeiten des Grundstücks. Entsprechende Festsetzungen finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung der Alten Hansestadt Lemgo.

Bei der nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung richtet sich der Prozentsatz der Anliegerbeteiligung nach der Verkehrsbedeutung der Straße, also danach, wie viel Durchgangsverkehr auf der Straße liegt. Grundsätzlich ist der Anliegeranteil umso niedriger je höher der Durchgangsverkehr ist. Ebenso wie bei den Erschließungsbeiträgen richtet sich die Höhe der Anliegerbeteiligung nach der Größe sowie Art und Maß der möglichen Grundstücksnutzung.

Die Kosten für die nachmalige Herstellung werden zurzeit vollständig vom Land NRW getragen, so dass in der Regel keine Kosten für die Anlieger anfallen. Zu beachten ist allerdings, dass die Stadt Lemgo keinen Rechtsanspruch auf die Kostenerstattung durch das Land NRW hat. Sollte das Land NRW – z.B. weil die Haushaltsmittel erschöpft sind – die Kosten daher nicht übernehmen, wären diese dann doch vom Anlieger zu zahlen. In aller Regel ist dieser Fall nach den bis jetzt gemachten Erfahrungen allerdings eher unwahrscheinlich.

Die Anliegerbescheinigung können Sie formlos telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular beantragen. Erforderlich ist im Regelfall zumindest der glaubhafte Nachweis, dass Sie entweder Eigentümer des Grundstücks oder aber anderweitig informationsberechtigt sind.