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Personalausweis (auch vorläufig)

Kurzbeschreibung

Sie möchten einen Personalausweis beantragen?

Hierfür können Sie auch gerne vorab einen Termin buchen

Beschreibung

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke notwendig. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters bei Antragstellung erforderlich.

Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist in der Regel drei Monate gültig.

Ihren neuen Personalausweis erhalten Sie automatisch mit der Online-Ausweisfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.

Ab dem 01.05.2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen. Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sind nur noch digitale Passfotos zulässig. Papierfotos, auch wenn sie biometrisch sind, werden nicht mehr aktzeptiert. Antragstellende müssen daher den Zugangscode für ein bei einer zertifizierten Stelle in Lemgo aufgenommenes Lichtbild vorlegen. In Lemgo bieten Fotostudio Dellmann oder dm diesen Service an.

Im Bürgerbüro Lemgo wird ab dem 21. Mai ein Terminal zur Verfügung stehen, mit dem vor Ort gegen eine Gebühr von 6,00 € biometrische Fotos erstellt werden können.

Bei Fragen rund um den Ausweis beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild - digital übermittelt -
  • Den alten Personalausweis
  • Bei Verlust oder Diebstahl bitte die Geburtsurkunde / das Familienstammbuch mitbringen
  • Ggf. den Kinderpass in Verbindung mit der Geburtsurkunde / dem Familienstammbuch
  • Bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten.
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss mindestens ein Elternteil bei der Antragsstellung anwesend sein.

ca. 3-4 Wochen

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.

Gültigkeitsdauer:

  • der Personalausweis ist zehn Jahre gültig;
  • bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre

Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihren Personalausweis persönlich abzuholen, benutzen Sie bitte die Vollmacht bei den Downloads.

Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.

Verlust/ Diebstahl:

  • Sperrung des Ausweises über die Hotline 116 116 oder direkt im Bürgerbüro
  • ggf. eine Anzeige bei der Polizei bei Diebstahl, ansonsten im Bürgerbüro Anzeige über Verlust 
  • vor Neubeantragung bitte 3-4 Wochen warten
  • Ausweise, die als gestohlen oder Verlust gemeldet worden sind, müssen bei Wiederauffinden unverzüglich - auch bei abgelaufener Gültigkeit - im Bürgerbüro wieder abgegeben werden

Namensänderung: 

  • bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließung) muss ein neuer Ausweis beantragt werden

 Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten:

  • 37,00 € für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • 22,80 € für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 10,00 € für den vorläufigen Personalausweis

(Kartenzahlung bevorzugt)