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Schülerbeförderung

Beschreibung

Welche Schüler und Schülerinnen sind anspruchsberechtigt?

Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin, dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen. Über Art und Umfang der Schülerbeförderung entscheidet der Schulträger, ihm obliegt keine Pflicht zur Beförderung. Er entscheidet über das zweckmäßigste Verfahren.

Die Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger regelt die Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO NRW).

Schülerfahrkosten entstehen, wenn der Schulweg (=kürzester Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegenem Eingang des Schulgrundstücks) bei der einfachen Entfernung für Schüler und Schülerinnen der

  • Primarstufe mehr als 2 km
  • Sekundarstufe I mehr als 3,5 km
  • Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

 

Schüler Ticket Westfalen

Aktuelles für Schüler und Schülerinnen der städt. weiterführenden Schulen

Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo hat am 13.06.2022 beschlossen, dass alle Schülerinnen und Schüler ab dem 01.02.2023 ab Klasse 5, die eine weiterführende Schule der Alten Hansestadt Lemgo besuchen, das Schüler Ticket Westfalen als Pilotprojekt erhalten.

Wie läuft das Verfahren ab?

Zur Nutzung dieses Angebotes ist es notwendig, dass durch den Aufgabenträger OWL Verkehr ein personenbezogener Fahrausweis erstellt wird. Die Verarbeitung der notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Schulname und Schuljahr) erfolgt auf Basis des Artikel 6 Absatz 1 lit. b) der DSGVO. Um die zuvor beschriebene Erstellung der Schülertickets zu ermöglichen, übermittelt die Schule bzw. die Stadt Lemgo als Schulträger die notwendigen, zuvor benannten personenbezogenen Daten auf Basis des § 9 Abs. 4 (1) DSG NRW an den Aufgabenträger. Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie der Weitergabe dieser Daten zu.

Wenn Sie mit der Weitergabe der Daten einverstanden sind, bekommt Ihr Kind eine Chipkarte bei der Schule ausgehändigt. Mit dieser Karte kann Ihr Kind in ganz Westfalen am öffentlichen Nahverkehr teilnehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Flyer.

Stimmen Sie der Weitergabe der Daten nicht zu, bekommt Ihr Kind keine Fahrkarte!

Bei Beendigung des Pilotprojektes, tritt automatisch wieder die Schülerfahrkostenverordnung NRW in Kraft.

Eine pauschalierte Aussage über die Bearbeitungsdauer ist leider nicht möglich.

Gebühren fallen keine an.