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Schülerbeförderung

Beschreibung

Welche Schüler und Schülerinnen sind anspruchsberechtigt?

Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin, dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen. Über Art und Umfang der Schülerbeförderung entscheidet der Schulträger, ihm obliegt keine Pflicht zur Beförderung. Er entscheidet über das zweckmäßigste Verfahren.

Die Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger regelt die Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO NRW).

Schülerfahrkosten entstehen, wenn der Schulweg (=kürzester Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegenem Eingang des Schulgrundstücks) bei der einfachen Entfernung für Schüler und Schülerinnen der

  • Primarstufe mehr als 2 km
  • Sekundarstufe I mehr als 3,5 km
  • Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

Neuregelung ab dem Schuljahr 2025/26 für Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen 

Ab dem neuen Schulahr 2025/26 werden für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen der Alten Hansestadt Lemgo auf Antrag folgende Schülertickets zur Verfügung gestellt (Beschluss des Rates der Alten Hansestadt Lemgo vom 17.02.2025).

Für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Alten Hansestadt Lemgo bietet die Stadt Lemgo folgende Tickets an:

  • LemGoCard
    • gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln für das Lemgoer Stadtgebiet 
    • Mindestlaufzeit 1 Jahr 
    • Eigenanteil je Monatsticket in Höhe von 2,00 € bzw. 12,00 €/halbjährlich
  • Deutschland-Ticket 
    • gilt in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen in Deutschland
    • Mindestlaufzeit 1 Jahr 
    • Eigenanteil je Monatsticket in Höhe von 7,00 € bzw. 42,00 €/halbjährlich 

Der Eigenanteil für die o.g. Tickets wird halbjährlich im Voraus am 31.08.2025 für das 1. Schulhalbjahr und am 28.02.2026 für das 2. Schulhalbjahr fällig (siehe nachstehende Tabelle). Die Tickets sind für das erste und zweite Kind zu zahlen, ab dem dritten Kind entfällt der Eigenanteil.

Ticket

Eigenanteil je Monat

Eigenanteil 1. Schulhalbjahr

fällig 31.08.2025

Eigenanteil 2. Schulhalbjahr

fällig 28.02.2026

LemGoCard

2 €

12 €

12 €

Deutschland-Ticket

7 €

42 €

42 €

Ihren Antrag reichen Sie bis spätestens zum 30.04.2025 im Schulsekretariat Ihrer Schule ein. Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung Ihres Eigenanteiles für das Schüler-Ticket. Es gelten die Regelungen des § 97 SchulG NRW i.V.m. mit der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 SchulG NW (Schülerfahrkostenverordnung).

Wichtiger Hinweis für Erziehungsberechtigte (wohnhaft in Lemgo), die Sozialhilfe, BuT-Leistungen, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Asylbewerberleistungen oder ähnliches beziehen!

Für diese Schülerinnen und Schüler kann ausschließlich die LemGoCard mit einem Eigenanteil von 2 €/ Monat beantragt werden.

Für alle nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Alten Hansestadt Lemgo hat sich das Verfahren ab dem Schuljahr 2025/ 2026 geändert:

Alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Alten Hansestadt Lemgo können ein vergünstigtes Nahverkehrsticket erhalten.

Wenn Schülerinnen und Schüler nicht anspruchsberechtigt sind, können sie folgendes Angebot nutzen:

  • LemGoCard
    • gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln für das Lemgoer Stadtgebiet 
    • Mindestlaufzeit 1 Jahr 
    • Eigenanteil je Monatsticket in Höhe von 7,00 € bzw. 42,00 €/halbjährlich
  • Deutschland-Ticket 
    • gilt in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen in Deutschland
    • Mindestlaufzeit 1 Jahr 
    • Eigenanteil je Monatsticket in Höhe von 12,00 € bzw. 72,00 €/halbjährlich 

Wenn Sie als Erziehungsberechtigte/r für Ihr nicht-anspruchsberechtigtes Kind oder als volljähriger Schüler oder volljährige Schülerin ein solches Ticket erwerben möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Erwerben Sie ab dem 01.08.2025 die LemGoCard oder das Deutschland-Ticket zunächst zum vollen Preis in Vorleistung.
    Bitte beachten Sie: Dem späteren Antrag ist einen digitalen Nachweis über den Erwerb der Tickets beizufügen (z.B. Kontoauszug, Beleg aus Ticketautomat, ...) und einer Kopie des erworbenen Schüler-Tickets (bewahren Sie also bitte Ihre Tickets auf!!).
  2. Anschließend können Sie halbjährlich nach Abschluss des 1. bzw. 2. Schulhalbjahres die Erstattung über das Serviceportal der Stadt Lemgo beantragen
  3. Die Erstattung des Ticket-Preises abzüglich des Eigenanteils erfolgt auf Ihr Konto.

Ticket

Preis je Monat
(Vorausleistung)

Eigenanteil je Monat

Erstattungsbetrag je    Monat

Erstattung je Halbjahr

LemGoCard

29 €

7 €

22 €

132 €

Deutschland Ticket

58 €

12 €

46 €

276 €

Rückfragen können Sie gern per Mail an schuelerticket@lemgo.de richten!

Eine pauschalierte Aussage über die Bearbeitungsdauer ist leider nicht möglich.