BIS: Suche und Detail

Schülerbeförderung

Beschreibung

Welche Schüler und Schülerinnen sind anspruchsberechtigt?

Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin, dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen. Über Art und Umfang der Schülerbeförderung entscheidet der Schulträger, ihm obliegt keine Pflicht zur Beförderung. Er entscheidet über das zweckmäßigste Verfahren.

Die Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger regelt die Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO NRW).

Schülerfahrkosten entstehen, wenn der Schulweg (=kürzester Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegenem Eingang des Schulgrundstücks) bei der einfachen Entfernung für Schüler und Schülerinnen der

  • Primarstufe mehr als 2 km
  • Sekundarstufe I mehr als 3,5 km
  • Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

Neuregelung ab dem Schuljahr 2025/26 für Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen 

Ab dem neuen Schulahr 2025/26 werden für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen der Alten Hansestadt Lemgo auf Antrag folgende Schülertickets zur Verfügung gestellt (Beschluss des Rates der Alten Hansestadt Lemgo vom 17.02.2025).

Für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Alten Hansestadt Lemgo bietet die Stadt Lemgo folgende Tickets an:

  • LemGoCard Schule (reguläres Schülerticket gültig nur für Lemgo)
    • gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln für das Lemgoer Stadtgebiet 
    • Mindestlaufzeit 1 Jahr 
    • Eigenanteil je Monatsticket in Höhe von 2,00 € bzw. 12,00 €/halbjährlich
  • Deutschland-Ticket 
    • gilt in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen in Deutschland
    • Mindestlaufzeit 1 Jahr 
    • Eigenanteil je Monatsticket in Höhe von 7,00 € bzw. 42,00 €/halbjährlich 

Der Eigenanteil für die o.g. Tickets wird halbjährlich im Voraus am 31.08.2025 für das 1. Schulhalbjahr und am 28.02.2026 für das 2. Schulhalbjahr fällig (siehe nachstehende Tabelle). Die Tickets sind für das erste und zweite Kind zu zahlen, ab dem dritten Kind entfällt der Eigenanteil.

Ticket

Eigenanteil je Monat

Eigenanteil 1. Schulhalbjahr

fällig 31.08.2025

Eigenanteil 2. Schulhalbjahr

fällig 28.02.2026

LemGoCard

2 €

12 €

12 €

Deutschland-Ticket

7 €

42 €

42 €

Ihren Antrag reichen Sie bis spätestens zum 30.04.2025 im Schulsekretariat Ihrer Schule ein. Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung Ihres Eigenanteiles für das Schüler-Ticket. Es gelten die Regelungen des § 97 SchulG NRW i.V.m. mit der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 SchulG NW (Schülerfahrkostenverordnung).

Wichtiger Hinweis für Erziehungsberechtigte (wohnhaft in Lemgo), die Sozialhilfe, BuT-Leistungen, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Asylbewerberleistungen oder ähnliches beziehen!

Für diese Schülerinnen und Schüler kann ausschließlich die LemGoCard Schule mit einem Eigenanteil von 2 €/ Monat beantragt werden.

Für alle nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Alten Hansestadt Lemgo hat sich das Verfahren ab dem Schuljahr 2025/ 2026 geändert. 

Wenn Schülerinnen und Schüler nicht anspruchsberechtigt sind, können sie folgendes Angebot nutzen:

  1. LemGoCard Schule ab dem 01.08.2025
    Wenn Sie als Erziehungsberechtigte/r für Ihr nicht-anspruchsberechtigtes Kind oder als volljähriger Schüler oder volljährige Schülerin ein solches Ticket erwerben möchten, ist lediglich der Eigenanteil für das gesamte Schuljahr in Höhe von 84,00€ im Voraus einzuzahlen. Anschließend wird das Ticket automatisch direkt über die Schule ausgehändigt. Bitte zahlen Sie den einmaligen Eigenanteil in Höhe von 84,00€ bis zum 30.05.2025 an die 

    SLM STADTBUS Lemgo Marketing GmbH unter Angabe des Verwendungszwecks: Name, Vorname, Geburtsdatum, Schule, Eigenanteil
    auf das Konto der Sparkasse Lemgo: IBAN: DE21 4825 0110 0000 1233 72 ein. 

    Bitte beachten Sie in jedem Fall die rechtzeitige Einzahlung des Eigenanteils bis zum 30.05.2025.

  2. Deutschland-Ticket ab dem 01.08.2025 
    • gilt in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen in Deutschland
    • Mindestlaufzeit 1 Jahr 
    • Eigenanteil für die 12 Monatstickets in Höhe von 144,00 €/jährlich 

Wenn Sie als Erziehungsberechtigte/r für Ihr nicht-anspruchsberechtigtes Kind oder als volljähriger Schüler oder volljährige Schülerin ein solches Ticket erwerben möchten, ist lediglich der Eigenanteil für das gesamte Schuljahr in Höhe von 144 € im Voraus einzuzahlen. Anschließend wird das Ticket für Schüler*innen, die bereits im aktuellen Schuljahr das Deutschlandticket bezogen haben automatisch freigeschaltet und für die Schüler*innen (5. Jahrgangsstufe bzw. Oberstufe) kann das Ticket ab 30. Juni im STADTBUS-Zentrum abgeholt werden.  Bitte zahlen Sie den einmaligen Eigenanteil in Höhe von 144 € bis zum 30.05.2025 an die  SLM STADTBUS Lemgo Marketing GmbH unter Angabe des  Verwendungszwecks: Name, Vorname, Geb. Datum, Schule, Eigenanteil auf das Konto der Sparkasse Lemgo IBAN: DE21 4825 0110 0000 1233 72 ein. 

Bitte beachten Sie in jedem Fall die rechtzeitige Einzahlung des Eigenanteils bis zum 30.05.2025.  

Sie haben Fragen? 

STADTBUS-Zentrum, Mittelstraße 131 – 133, 32657 Lemgo| 
Telefon: 05261/255-456 | E-Mail: stadtbus@stadtwerke-lemgo.de | www.stadtbus-lemgo.de

Rückfragen können Sie gern per Mail an schuelerticket@lemgo.de richten!

Eine pauschalierte Aussage über die Bearbeitungsdauer ist leider nicht möglich.