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Führungszeugnis

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein Führungszeugnis beantragen?

Hierfür können Sie gerne vorab einen Termin buchen.

Beschreibung

Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann nur persönlich im Bürgerbüro oder online über das Serviceportal erfolgen. Sie müssen dazu mit einem Wohnsitz in Lemgo gemeldet sein.

Hinweis:
Es gibt Führungszeugnisse für private Zwecke sowie zur Vorlage bei einer Behörde. 

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen. In diesem Fall ist die Vorlage einer Bescheinigung erforderlich, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen. 

Das Führungszeugnis wird nach der Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an den Antragsteller oder die Behörde verschickt. Die Lieferzeit beträgt in der Regel bis zu zwei Wochen. 

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das ab dem 14. Lebensjahr für behördliche oder private Zwecke beantragt werden kann. Es enthält sehr sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Daher kann es nur persönlich beantragt werden.

  • bringen Sie bei Ihrer Vorsprache bitte Ihren Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass (mit Lichtbild) mit.
  • bei persönlicher Vorsprache des gesetzlichen Vertreters (nur bei Minderjährigen) muss dieser seinen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mitbringen
  • im Falle der Betreuung ist zusätzlich der Betreuungsnachweis über die gesetzliche Vertretung vorzulegen
  • weiterhin muss der Verwendungszweck bei der Beantragung angegeben werden (nur zur Vorlage bei einer Behörde erforderlich)
  • gilt das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird die genaue Anschrift der Behörde benötigt, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird, gegebenenfalls das Aktenzeichen
  • bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.

Eine telefonische Antragstellung oder durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Personen, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen beim Bundesamt für Justiz das Führungszeugnis direkt beantragen.

  • 13,00 € 
  • gebührenfrei mit Nachweis (für ehrenamtliche Tätigkeit, Bezug von Bürgergeld, Asylbewerberleistungen und Grundsicherung)

(Kartenzahlung bevorzugt)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen