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Fundsache abgeben

Kurzbeschreibung

Sie haben etwas gefunden oder verloren?

Beschreibung

Eine Fundsache können Sie im Bürgerbüro abgeben oder telefonisch melden. Wenn Sie etwas verloren haben, versuchen wir, Ihnen zu helfen. Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10,00 € besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen.

Hinweise: 

  • Eine Übersicht über die aktuellen Fundsachen der Alten Hansestadt Lemgo finden Sie auch im Internet  
  • Für Fundsachen im Wert von über 25,00 €, die im Bürgerbüro aufgehoben werden, entstehen Verlierer sowie dem Finder, der grundsätzlich mit besonderen Ausnahmen Eigentumsanspruch geltend gemacht hat, je nach dem Wert gestaffelte Gebühren 
  • Fundtiere werden im Bürgerbüro nicht entgegengenommen und untergebracht. Diese Aufgabe übernimmt das Tierheim Eichenhof in Vlotho. Dort wird auch die erforderliche Fundanzeige aufgenommen (tierheim-vlotho.de/anfahrt)

Aufbewahrung:

  • Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate 
  • Kleinere Fundsachen können Sie im Bürgerbüro abgeben oder uns per Post zuschicken 
  • Große Fundsachen, wie etwa Fahrräder, können Sie uns anzeigen. Wir beauftragen dann Mitarbeitende der Städtischen Betriebe Lemgo, den Gegenstand bei Ihnen abzuholen. Sofern Sie die Möglichkeit haben, können Sie diese aber auch in Eigenverwahrung nehmen.
    Bitte bringen Sie Fundfahrräder nicht selbständig zum Bauhof! 

Fundsachenversteigerungen finden aktuell nicht statt. 

  • Personalausweis/Reisepass

Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro. 

Der Finder, der übrigens auch minderjährig sein kann, kann das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erwerben, wenn der Eigentümer nicht bekannt geworden ist.

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten kann der Besitzanspruch des Finders geltend gemacht werden, wenn der Besitzer sich bis dahin nicht gemeldet hat.

Ausgeschlossen vom Eigentumserwerb sind Fundsachen mit personenbezogenen Daten, wie z.B. Smartphones oder Personaldokumente sowie hygienische Fundsachen (z.B. Hörgeräte oder Kopfhörer). 

Für die Abgabe fallen keine Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen