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Reisepass (auch Express)

Kurzbeschreibung

Sie wollen einen Reisepass beantragen?

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Beschreibung Beschreibung

Wenn Sie in Lemgo gemeldet und Deutsche/r sind, können Sie ab dem 18. Lebensjahr einen Reisepass im Bürgerbüro beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, soweit ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie unter Auswärtiges Amt        

Bei Fragen rund um den Reisepass beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

Verlust/ Diebstahl:

  • ggfls. eine Anzeige bei der Polizei, ansonsten im Bürgerbüro
  • vor Neubeantragung bitte 3-4 Wochen warten

Namensänderung:

  •  bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließung) muss ein neuer Reisepass beantragt werden



  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme, 35 mm breit und 45 mm hoch); 
    siehe auch: Bundesdruckerei
  • Der alte Reisepass bzw. Personalausweis oder Geburtsurkunde / Familienstammbuch
  • Bei Personen unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten
  • Bei Personen unter 18 Jahren muss mindestens ein Elternteil bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Reisepass ca. 3-4 Wochen
  • Expressreisepass innerhalb von ca. 3-4 Werktagen

Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!
Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt.

Antragstellung bei geplanter Eheschließung:
Sie haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).

Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.

Der Pass kann ggfls. unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung  durch die Standesbeamtin ausgehändigt werden, andernfalls erfolgte die Ausgabe in der Bürgerberatung (nach Vorlage der Heiratsurkunde).

  • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • 60,00 € für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • 26,00 € für einen vorläufigen Reisepass zusätzlich
  • 32,00 € für Express-Bestellung
  • 22,00 € für 48-Seiten-Pass
  • EC-Kartenzahlung möglich

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen