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Reisepass (auch Express)

Kurzbeschreibung

Sie möchten einen Reisepass beantragen?

Hierfür können Sie gerne vorab einen Termin buchen.

Beschreibung

Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich! 

Wenn Sie in Lemgo gemeldet und Deutsche/r sind, können Sie ab dem 18. Lebensjahr einen Reisepass im Bürgerbüro beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, soweit ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, sowie die Anwesenheit eines Elternteils bei der Antragstellung.
Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie unter Auswärtiges Amt

Ab dem 01.05.2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen. Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sind nur noch digitale Passfotos zulässig. Papierfotos, auch wenn sie biometrisch sind, werden nicht mehr aktzeptiert. Antragstellende müssen daher den Zugangscode für ein bei einer zertifizierten Stelle in Lemgo aufgenommenes Lichtbild vorlegen. In Lemgo bieten Fotostudio Dellmann oder dm diesen Service an.

Im Bürgerbüro Lemgo wird ab dem 21. Mai ein Terminal zur Verfügung stehen, mit dem vor Ort gegen eine Gebühr von 6,00 € biometrische Fotos erstellt werden können.

Bei Fragen rund um den Reisepass beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild - digital übermittelt -
    siehe auch: Bundesdruckerei
  • der alte Reisepass bzw. Personalausweis oder Geburtsurkunde/Familienstammbuch
  • bei Personen unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten
  • bei Personen unter 18 Jahren muss mindestens ein Elternteil (Sorgeberechtigter) bei der Antragstellung anwesend sein
  • Reisepass ca. 4-6 Wochen
  • Expressreisepass innerhalb von ca. 3-4 Werktagen

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen. 

Gültigkeitsdauer: 

  • der Reisepass ist zehn Jahre gültig
  • bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre 

Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen. 

Ihre Kinder benötigen im Ausland ein eigenes Dokument. Bitte beachten Sie die Aktualität der Lichtbilder bei Kindern, ggf. ist eine Neubeantragung erforderlich.  

Bei Reiseplanung beachten Sie bitte die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Reisepasses stellt. 

Verlust/ Diebstahl:

  • ggf. eine Anzeige bei der Polizei bei Diebstahl, ansonsten im Bürgerbüro Anzeige über Verlust 
  • vor Neubeantragung bitte 3-4 Wochen warten
  • Reisepässe, die als gestohlen oder Verlust gemeldet worden sind, müssen bei Wiederauffinden unverzüglich - auch bei abgelaufener Gültigkeit - im Bürgerbüro wieder abgegeben werden

Namensänderung: 

  • bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließung) muss ein neuer Reisepass beantragt werden
  • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • 70,00 € für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • 26,00 € für einen vorläufigen Reisepass zusätzlich
  • 32,00 € für Express-Bestellung (zusätzlich)
  • 22,00 € für 48-Seiten-Pass (zusätzlich)

(Kartenzahlung bevorzugt)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen