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Wohngeld

Onlinedienst

Kurzbeschreibung

Hinweis: Um eine möglichst schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens zu ermöglichen, bitten wir Sie vorzugsweise das Online-Antragsformular zu nutzen.

Beschreibung

Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

 

Online Antrag 

Grundsätzlich bietet die Plattform des GemeinsamOnline-Service Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wohngeldantrag online zu stellen.

Weitere Informationen inklusive einem Erklär-Video finden Sie auf der Wohngeld-Seite des Ministeriums 

https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

  • Nachweise über die Einkünfte aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
  • Vermieterbescheinigung ggf. Mietvertrag bei Mietzuschuss
  • Nachweise über die Belastung für Erwerb, Bau oder Umbau des Hauses, der Eigentumswohnung bei Lastenzuschuss
  • Bescheid über Grundbesitzabgaben bei Lastenzuschuss

Lassen Sie sich über den Antrag und die erforderlichen Nachweise durch die Mitarbeiter der Wohngeldstelle im Bürgerbüro beraten.

Gebühren fallen nicht an