Denkmalschutz
Beschreibung
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Alle Maßnahmen zur baulichen Instandsetzung, Unterhaltung (z.B. Fassadenanstrich, Fensterinstandsetzung etc.), soweit sie eine Veränderung des Baudenkmals bewirken, sowie die Änderung der Nutzung bedürfen einer Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde.
Fördermittel für die Umsetzung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen
Bezuschusst werden können insbesondere Maßnahmen zur Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung oder wissenschaftlichen Erforschung von Denkmälern. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die geplante Maßnahme ist notwendig. Typische Fördergegenstände sind Fachwerk- oder Fassadensanierung, Fenstererneuerung, Dacheindeckung oder Ausbesserung/Aufarbeitung sonstiger charakteristischer Merkmale des Denkmals.
Die Zuschusshöhe beträgt max. 10.000,- € und richtet sich nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Möglichkeit der Förderung aus der fachbezogenen Pauschale besteht grundsätzlich nur, wenn keine anderen Förderungen (Mittel der EU, des Bundes oder Landes) in Anspruch genommen werden.
Die Förderung ist mit dem entsprechenden Formular bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lemgo zu beantragen. Dem Antrag sind idealerweise 2 Kostenvoranschläge beizufügen; bei einem geschätzten Auftragsvolumen bis 5.000,- EUR (brutto) ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Eine frühzeitige Abstimmung mit der dem städtischen Denkmalpfleger Herrn Kämper ist schon bei der Planung ratsam und vor Beginn unbedingt notwendig.
Steuerbescheinigungen
Für Baudenkmäler können Eigentümer*innen Steuervergünstigungen nach §7i EstG geltend machen. Bescheinigungsfähig sind Kosten, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter des Gebäudes als Baudenkmal zu erhalten und das Gebäude sinnvoll zu nutzen.
Voraussetzungen:
- Eingetragenes Baudenkmal
- Denkmalrechtliche Erlaubnis liegt vor
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Zuständige Einrichtungen
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Stadtplanung
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- Straße: Heustraße Hausnummer: 36-38
- PLZ: 32657 Ort: Lemgo
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- Telefon:
05261 213-0 - E-Mail:
5.610@lemgo.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Martin Kämper
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-120
- E-Mail:
- m.kaemper@lemgo.de