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Urkunden, Beglaubigte Abschriften aus Personenstandsregister

Kurzbeschreibung

Aufgrund technischer Probleme ist die digitale Beantragung zur Zeit leider nicht möglich. Die Urkunden können aktuell nur telefonisch, persönlich oder per E-Mail (standesamt@lemgo.de) beantragt werden. 

Beschreibung

Aus den in Lemgo geführten Personenstandsregistern können beglaubigte Abschriften erstellt werden.

Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus. Bitte beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Voraussetzungen:

  • Personenstandsfall muss sich in Lemgo ereignet haben
  • Geburt innerhalb der letzten 110 Jahre
  • Eheschließung innerhalb der letzten 80 Jahre
  • Sterbefall innerhalb der letzten 30 Jahre
  • Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
  • Anzahl der Urkunden
  • Verwendungszweck
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Kontaktdaten des Antragstellers
  • Verwandtschaftsverhältnis
  • gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
  • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern), (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)
  • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)

 

Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:

Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.

Urkundenformate

  • DIN A4
  • DIN A5
  • DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familien-Stammbuch

 

Urkundenbestellung über

  • Onlinedienstleistung des Serviceportals
  • schriftlich (E-Mail oder Post)
  • persönlich durch Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • telefonisch
  • per Fax

 

  • erste Urkunde: 10,00 €
  • Jede weitere, gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 5,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen