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Hundehaltung nach Landeshundegesetz (große Hunde, gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen)

Kurzbeschreibung

Die Haltung großer Hunde, gefährlicher Hunde und von Hunden bestimmter Rassen muss zusätzlich zur Anmeldung im Steueramt auch im Ordnugsamt angezeigt werden.

Beschreibung

Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 cm und/oder einem Gewicht von mindestens 20 kg. Die Haltung solcher Hunde muss beim Ordnungsamt angezeigt werden.

Gefährliche Hunde i. S. des Landeshundegesetzes NRW sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden; außerdem Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde. Für die Haltung dieser Hunde benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Gleiches gilt für Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 LhundG NRW. Dies sind Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Das Mindestalter für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen beträgt 18 Jahre.

Die Haltungserlaubnisse für gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen sind vor dem Einzug des Hundes zu beantragen.

Haltungsanzeige großer Hund

  • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung 
  • Sachkundenachweis
  • Mikrochip

Erlaubnisantrag gefährlicher Hund

  • Nachweis eines besonderen privaten Interesses an der Haltung eines solchen Hundes
  • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
  • Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
  • Führungszeugnis
  • Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
  • Mikrochip

Erlaubnisantrag Hund bestimmter Rasse

  • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
  • Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
  • Führungszeugnis
  • Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
  • Mikrochip