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Baumfällgenehmigung

Beschreibung

Die Baumschutzsatzung der Alten Hansestadt Lemgo regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne.

Geschützte Bäume

Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 150 cm, gemessen in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden. Liegt der Kronenumfang unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 150 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 60 cm aufweist.

Geschützt sind auch Bäume, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind.

Auch Einwirkungen auf den Wurzel- und Kronenbereich, den der geschützte Baum zur Existenz benötigt und zur Schädigung oder zum Absterben eines Baumes führen können, sind verboten. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Kronentraufe, zzgl. 1,5 m.

Geschützte Bäume sind zu erhalten und mit diesem Ziel zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren.

Nicht unter die Baumschutzsatzung fallen

  1. Obstbäume, mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien
  2. Nadelgehölze, mit Ausnahme von Ginkgobäumen
  3. Weidengewächse (z.B. Pappeln) mit Ausnahme von Trauerweiden
  4. Birken und Erlen

Es ist verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.

Antragstellung:

Ausnahmen oder Befreiungen sind bei der Alten Hansestadt Lemgo schriftlich zu beantragen und zu begründen. Die Voraussetzungen für die Genehmigung sind nachzuweisen.

Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen. Im Lageplan sind die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit ihrem Standort unter Angabe der Art, des Stammumfanges in 1 m Höhe vom Erdboden aus gemessen und des Kronendurchmessers einzutragen. Im Einzelfall kann die Alte Hansestadt Lemgo zusätzliche Unterlagen anfordern.

Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit geschütztem Baumbestand ist ein Lageplan mit den u. g. Angaben beim Bauantrag mit einzureichen. Dieser Lageplan muss auch die geschützten Bäume auf Nachbargrundstücken darstellen, deren Wurzelwerk und/oder Krone in das Baugrundstück hineinragen.

Fotos können beigefügt werden.

Für diese Dienstleistungen fallen Gebühren an.

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