BIS: Suche und Detail

Fliegende Bauten

Beschreibung

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt bzw. abgebaut zu werden. Zu den fliegenden Bauten zählen u.a. Festzelte, Tribünen, Fahrgeschäfte und Bühnen. Die Standzeit von fliegenden Bauten darf maximal 3 Monate betragen. Vor der jeweiligen Inbetriebnahme ist an jedem Aufstellungsort eine Gebrauchsabnahme durch die Bauaufsicht erforderlich.

Die formlose Anzeige zur Gebrauchsabnahme sollte frühzeitig, spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei der Abteilung Bauaufsicht der Alten Hansestadt Lemgo eingehen (5.630@lemgo.de).

Der Betreiber oder ein verantwortlicher Stellvertreter muss bei der Gebrauchsabnahme anwesend sein.

Das jeweilige Prüfbuch mit der gültigen Ausführungsgenehmigung ist vorzulegen.

Für die Gebrauchsabnahme sind Gebühren zwischen 10 EUR und 150 EUR je fliegender Bau zu entrichten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen