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Elektronische Rechnungen

Beschreibung

Immer mehr Unternehmen bevorzugen den Versand ihrer Rechnungen in digitaler Form. Der digitale Rechnungseingang stellt somit ein erweitertes Angebot der Alten Hansestadt Lemgo für Rechnungssteller dar. 

Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) besteht für öffentliche Auftraggeber ab April 2020 die Verpflichtung, elektronische Rechnungen nach dem XRechnung-Standard zu empfangen. 

XRechnung-Standard

Für den digitalen Rechnungseingang nach dem XRechnung-Standard hat die Alte Hansestadt Lemgo folgende Mailadressen eingerichtet. Bei der Rechnungsstellung ist die Angabe der Leitweg-ID notwendig.

Alte Hansestadt Lemgo

rechnung@vps.lemgo.de   Leitweg-ID 057660044044-31001-02

Gebäudewirtschaft Lemgo

rechnung.gwl@vps.lemgo.de   Leitweg-ID 057660044044-32001-09

Städtische Betriebe (SBL)

rechnung.sbl@vps.lemgo.de  Leitweg-ID 057660044044-32003-03

Straßen und Entwässerung (SEL)

rechnung.sel@vps.lemgo.de  Leitweg-ID 057660044044-32002-06

Es gelten die nachstehenden Nutzungsbedingungen.

Rechnungen im PDF-Format

Für den digitalen Rechnungseingang im PDF-Format hat die Alte Hansestadt folgende Mailadressen eingerichtet:

rechnung@vps.lemgo.de  Alte Hansestadt Lemgo 
rechnung.gwl@vps.lemgo.de  Gebäudewirtschaft Lemgo (GWL)
rechnung.sbl@vps.lemgo.de  Städtische Betriebe Lemgo (SBL)
rechnung.sel@vps.lemgo.de  Straßen und Entwässerung Lemgo (SEL)

Es gelten die nachstehenden Nutzungsbedingungen.

Nutzungsbedingungen

Allgemeines:

Für elektronische Rechnungsdokumente gelten wie für Eingangsrechnungen in Papierform nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) die gleichen Anforderungen hinsichtlich der Echtheit ihrer Herkunft, der Unversehrtheit des Inhalts und der Lesbarkeit.

Voraussetzung: 

  1. Die digital eingehenden Rechnungen werden elektronisch verarbeitet. Daher können sie nur angenommen werden, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt werden:
  2. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt ausschließlich durch E-Mail.
  3. Elektronische Rechnungen sind ausschließlich über eine der angegebenen Mailadressen zu senden.
  4. Jede E-Mail darf nur eine Rechnung enthalten.
  5. Anlagen zur Rechnung seitens des Rechnungsstellers müssen Bestandteil der Datei sein.
  6. Textinhalte der E-Mail werden nicht gelesen. Der Rechnungssteller verzichtet daher auf die Übersendung von relevanten Informationen im E-Mail-Textkörper.
  7. Der Rechnungssteller verwendet keine Signatur oder fügt der E-Mail keine weiteren Dateien hinzu.

Für allgemeine Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Finanzbuchhaltung gerne zur Verfügung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen