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Billigkeitsrichtlinie - Gemeinsam gegen Armut
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Die Alte Hansestadt Lemgo erhält vom Land NRW einmalig 175.581 Euro aus dem „Stärkungspakt NRW – Gemeinsam gegen Armut“.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales der Alten Hansestadt Lemgo hat nunmehr am 20.03.2023 eine Billigkeitsrichtlinie verabschiedet, um 170.000 Euro zur Aufrechterhaltung des Betriebes von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an den erhöhten Bedarf und einer zunehmenden Inanspruchnahme von Angeboten zu gewähren.
Unterstützt werden können alle juristische Personen die Angebote der sozialen Infrastruktur in Lemgo anbieten: z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Sozial- und Schuldnerberatungen, Begegnungseinrichtungen, Nachbarschaftsnetzwerke in Quartieren, Stadtteilwohnzimmer, Wärmeräume, Hospize. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Kosten, die berücksichtigt werden können sind z.B. Mieten, Pachten, Energiekosten (Strom, Gas, Fernwärme, Öl, Wasser, Abwasser), und auch Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte, Ungelernte, Ehrenamtler, Studierende, Minijobber etc., die auf Stundenbasis Unterstützungs- oder auch Aushilfsarbeiten zur Aufrechterhaltung und/oder zum Ausbau des Betriebes oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen leisten. Ausgenommen sind Personalausgaben und investive Ausgaben.
Anträge sind über das anhängende Formular bis zum 12.05.2023 an die Alte Hansestadt Lemgo zu stellen. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales soll in seiner Sitzung im Juni über die Mittelverwendung beschließen.
Zuständige Einrichtung
- Soziales
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- Marktplatz 4
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktperson
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Herr Lenniger
Abteilungsleitung- Telefon:
- 05261 213-296
- E-Mail:
- t.lenniger@lemgo.de