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Lagerfeuer
Beschreibung
Das Abbrennen eines Lagerfeuers ist in der Alten Hansestadt Lemgo unter folgenden Bedingungen möglich:
- Für Lagerfeuer darf nur trockenes, naturbelassenes Ast-, Spalt oder Schnittholz verbrannt werden.
- Nicht verbrannt werden dürfen häusliche Abfälle, Sperrmüll, Papier und Pappe, Kunststoffe, behandeltes Holz wie z.B. Gartenzäune und Baustellenabfälle sowie Reifen und andere stark rauchentwickelnde Stoffe.
- Lagerfeuer sind nur bis zu einem Durchmesser bis 1 m möglich und sind schriftlich spätestens 3 Tage vorher bei der Feuerwehr (Orpingstr. 78, 32657 Lemgo) mit dem Formblatt „ Anmeldung bzw. Anzeige über das Abbrennen eines Feuers“ (s. Downloads) anzuzeigen.
- Gefahren, Nachteile, erhebliche Belästigungen sind zu verhindern.
- Als Mindestabstände sind einzuhalten
50 m zum Waldrand
25 m von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen
- Es darf keine Inversionswetterlage oder eine lang anhaltende Trockenheit vorliegen, ab der Waldbrandstufe > 2 in der Region ist der Verbrennungsvorgang zu unterlassen.
Informationen sind hierzu beim Deutschen Wetterdienst DWD abrufbar.
- Beim Anzünden dürfen keinesfalls Öle oder Benzin verwendet werden; erlaubt sind kleine Mengen Papier oder Stroh.
- Geeignete Löschmittel sind bereitzustellen.
- Bei jedem Feuer müssen mindestens zwei erwachsene Aufsichtspersonen die ganze Zeit anwesend sein. Der Verbrennungsplatz darf erst verlassen werden, wenn Feuer und Glut erloschen sind.
- Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken.
Zuständige Einrichtungen
- Feuerwehr Lemgo
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- Orpingstraße 78
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Engellage
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-253
- E-Mail:
- b.engellage@lemgo.de