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Lagerfeuer

Beschreibung

Das Abbrennen eines Lagerfeuers ist in der Alten Hansestadt Lemgo unter folgenden Bedingungen möglich:  

  • Für Lagerfeuer darf nur trockenes, naturbelassenes Ast-, Spalt oder Schnittholz verbrannt werden.
     
  • Nicht verbrannt werden dürfen häusliche Abfälle, Sperrmüll, Papier und Pappe, Kunststoffe, behandeltes Holz wie z.B. Gartenzäune und Baustellenabfälle sowie Reifen und andere stark rauchentwickelnde Stoffe.
     
  • Lagerfeuer sind nur bis zu einem Durchmesser bis 1 m möglich und sind schriftlich spätestens 3 Tage vorher bei der Feuerwehr (Orpingstr. 78, 32657 Lemgo) mit dem Formblatt „ Anmeldung bzw. Anzeige über das Abbrennen eines Feuers“ (s. Downloads) anzuzeigen.
     
  • Gefahren, Nachteile, erhebliche Belästigungen sind zu verhindern.
     
  • Als Mindestabstände sind einzuhalten
    50 m zum Waldrand
    25 m von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen
     
  • Es darf keine Inversionswetterlage oder eine lang anhaltende Trockenheit vorliegen, ab der Waldbrandstufe > 2 in der Region ist der Verbrennungsvorgang zu unterlassen.
    Informationen sind hierzu beim Deutschen Wetterdienst DWD abrufbar.
     
  • Beim Anzünden dürfen keinesfalls Öle oder Benzin verwendet werden; erlaubt sind kleine Mengen Papier oder Stroh.
     
  • Geeignete Löschmittel sind bereitzustellen.
     
  • Bei jedem Feuer müssen mindestens zwei erwachsene Aufsichtspersonen die ganze Zeit anwesend sein. Der Verbrennungsplatz darf erst verlassen werden, wenn Feuer und Glut erloschen sind.
     
  • Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen