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Gewerbesteuer

Beschreibung

Gewerbesteuerpflichtig sind alle stehenden Gewerbebetriebe im Inland, die eine Betriebsstätte unterhalten. (§ 2 Abs. 1 GewStG)

Die Gewerbesteuer fällt einer Stadt oder Gemeinde zu, in der die Betriebsstätte des Gewerbes unterhalten wird. Bei mehreren Betriebsstätten eines Gewerbes, wird die Gewerbesteuer in den betreffenden Gemeinden je nach Teil des Steuermessbetrages erhoben. (§ 4 Abs. 1 GewStG)

Die Mitteilung des Steuermessbetrages oder den Anteil am Steuermessbetrag (Zerlegungsanteil) an die Kommune, erfolgt über einen Grundlagenbescheid des Finanzamtes.

Unter Anwendung des Hebesatzes der Alten Hansestadt Lemgo in Höhe von 

450 v.H. und des Steuermessbetrages wird die Gewerbesteuer festgesetzt.

Über die Höhe des Hebesatzes entscheidet der  Rat der Alten Hansestadt Lemgo.

Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich fällig. Jeweils zum 

  • 15.02. 
  • 15.05.
  • 15.08.
  • 15.11.

Die Gewerbesteuer kann per Überweisung oder Lastschriftverfahren an die Alte Hansestadt Lemgo entrichtet werden.

 

Für die Gewerbesteuer ist zuständig:

Frau Döring, Buchstaben A-D

Frau Reese,  Buchstaben E-Z

Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gern zur Verfügung. Ein Anruf genügt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen