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Melderegisterauskunft

Kurzbeschreibung

Sie möchten eine Auskunft über eine Person aus dem Melderegister?

Beschreibung

In einer Melderegisterauskunft können Dritte Auskunft über Vor- und Zuname, akademische Grade, aktuelle und inaktuelle Anschriften einer in Lemgo gemeldeten Person erhalten. 

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der angefragten Person eindeutig festgestellt werden kann und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Die notwendige Erklärung muss innerhalb der Antragstellung bestätigt werden. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. 

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

persönlich:

  • Personalausweis/Reisepass
  • mindestens drei persönliche Angaben der gesuchten Person (Vor- und Zuname und Geburtsdatum oder bisherige Anschrift)

schriftlich (auch per E-Mail):

  • Zahlungsnachweis
  • Personalausweiskopie
  • mindestens drei persönliche Angaben der gesuchten Person (Vor- und Zuname und Geburtsdatum oder bisherige Anschrift)

Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Bitte beachten Sie für Anfragen die Möglichkeit der elektronischen Anfrage.

Bitte wenden Sie sich für Informationen zu dem Meldeportal für Behörden bzw. ZEMA Online an d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG

Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig, die Bezahlung muss im Voraus erfolgen.

  • Einfache Melderegisterauskunft           11,00 €
  • Erweiterte Melderegisterauskunft        15,00 €

(Kartenzahlung bevorzugt)

Bankverbindung:
Sparkasse Lemgo
IBAN: DE63482501100000000299
BIC: WELADED1LEM

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen