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Fischereischein

Kurzbeschreibung

Sie möchten einen Fischereischein beantragen oder verlängern?

Hierfür können Sie gerne vorab einen Termin buchen.

Beschreibung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. 

Voraussetzung ist der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. 

Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.

Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.


Wichtig:

Jahres- oder Fünfjahresfischereischein: 

  • Mindestalter 14 Jahre
  • erfolgreich abgelegte Fischerprüfung 
  • Ausstellung für 1 oder 5 Jahre möglich 

Jugendfischereischein: 

  • Mindestalter: 10 bis einschließlich 15 Jahre 
  • eine Prüfung ist nicht erforderlich 
  • es darf nur in Begleitung von Personen geangelt werden, die im Besitz eines Jahres-/Fünfjahresfischereischeines sind

Der Jugend- und Jahresfischereischein ist jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres gültig. 

Für schwerbehinderte Personen gelten Sonderregeln. 

  • Personalausweis/Reisepass 
  • Prüfungszeugnis bzw. vorhandener Fischereischein
  • aktuelles Passbild bei Erstausstellung
  • 48,00 €     5 Jahresschein (inklusive 24,00 € Fischereiabgabe)
  • 16,00 €     1 Jahresschein (inklusive 8,00 € Fischereiabgabe)
  •   8,00 €     Jugendschein (inklusive 4,00 € Fischereiabgabe)
  •   5,00 €     Ersatzfischereischein

(Kartenzahlung bevorzugt)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen