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Hilfe zur Erziehung

Beschreibung

Die Jugendhilfe umfasst Leistungen für junge Menschen und deren Familien im Bereich Beratung, Unterstützung, erzieherische Hilfen und Kinderschutz. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes mit diesen Schwerpunkten.

Beratung und Erzieherische Hilfen gemäß des SGB VIII sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben unterstützen, Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und Benachteiligungen vermeiden/abbauen. 

Jedes Kind/ jeder Jugendliche, alle Eltern und auch Großeltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.

Kurzbeschreibung der Aufgaben:

  • Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen für Eltern, Alleinerziehend und andere Personensorgeberechtigte
  • Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und Kinder
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts
  • Mitwirkung in Familiengerichtlichen Verfahren
  • Hilfen/ Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder innerhalb und außerhalb ihrer Familie

Der jeweilige Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Je nach gewünschter und erforderlicher Hilfe wird der Bedarf von Unterlagen und Dokumenten besprochen.

Es besteht die Möglichkeit, sich kostenlos durch Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. Beratungsstelle, Hofkamp 102, 42103 Wuppertal, Telefon 0202/29536776 oder unter team@ombudschaft-nrw.de bei auftretenden Problemen mit dem Jugendamt oder einem freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. In der konkreten Beratung, Begleitung und Unterstützung richtet Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. den Blick auf die Rechte der Kinder sowie die Rechte der Eltern als Anspruchsberechtigte von Leistungen nach dem SGB VIII.

Weitere Informationen zur Ombudschaft finden Sie hier: https://ombudschaft-nrw.de

Grundsätzlich müssen die Kinder und Jugendlichen, um die es geht, in der Stadt Lemgo gemeldet sein, abschließende Zuständigkeit kann jedoch auch im Gespräch geklärt werden.

Insofern Sie noch keinen Kontakt zum Jugendamt hatten, wenden Sie sich bitte an eine Kollegin aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst und vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung. Dort wird dann das Vorgehen im Detail mit Ihnen besprochen.

Die wesentlichen Beratungsleistungen werden kostenfrei erbracht, wie auch ambulant eingesetzte Hilfen. Bei Einleitung von teil- oder stationären Hilfen werden Eltern entsprechend ihrem Einkommen an den Kosten beteiligt. Etwaige Kostenbeteiligungen werden im Vorfeld mit den Beteiligten besprochen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen