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Hilfe zur Pflege
Kurzbeschreibung
Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich und vollstationäre Pflege in Einrichtungen
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen die Kosten der Pflege nicht selber finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu beantragen.
Beschreibung
Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung wird von einer anderen Behörde oder Einrichtung angeboten. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.
Zuständige Einrichtungen
- Soziales
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- Marktplatz 4
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Wiemann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-298
- E-Mail:
- f.wiemann@lemgo.de