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Wohnungsaufsicht

Beschreibung

Vermieteter Wohnraum muss über eine gesetzlich festgelegte und funktionstüchtige Mindestausstattung verfügen. Nach dem Wohnraumstärkungsgesetz für das Land NRW ist deshalb jeder Vermieter von Wohnraum verpflichtet, diesen so auszustatten, zu erhalten bzw. wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken gewährleistet ist.

Wenn dies bei einer Mietwohnung nicht der Fall ist, die Ursache beim Vermieter liegt und er nicht für Abhilfe sorgt, können Sie dies bei der städtischen Wohnungsaufsicht melden, die prüft, ob Abhilfe geschaffen werden kann.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen