Suche
Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I) - Anmeldung
Beschreibung
Wie läuft das Verfahren ab?
Nach Ende der Grundschulzeit (Klasse 1-4) beginnt die Schulpflicht der Sekundarstufe I. Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Erziehungsberechtigten für ihr Kind eine Empfehlung für eine Schulform - für die Hauptschule, die Realschule oder für das Gymnasium sowie für die Gesamtschule.
Diese Schulformempfehlung ist für die Erziehungsberechtigten jedoch nicht verbindlich. Das heißt, die Erziehungsberechtigten melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an.
Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen findet immer nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Februar des Jahres statt. Das Anmeldeverfahren an der Lemgoer Gesamtschule findet oftmals vor den Anmeldeterminen der städt. weiterführenden Schulen statt. Eine Information über die Anmeldewoche an den städt. weiterführenden Schulen erfolgt in der Tageszeitung sowie in den sozialen Netzwerken.
Die weiterführenden Schulen veranstalten Tage der Offenen Tür. Die Termine geben die Schulen auf ihren Homepages jeweils aktuell bekannt.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis der Grundschule sowie den Anmeldeschein im Original, den die Grundschulen mit den Halbjahreszeugnissen ausgeben, vorzulegen.
Bitte informieren Sie sich vorab auch auf den Homepages der jeweiligen weiterführenden Schule, ob ggf. weitere Unterlagen nötig sind.
Schulgesetz NRW zu Schulpflicht
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltung der Schulen
-
- Marktplatz 3
- 32657 Lemgo
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Diekjobst Voss
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-441
- E-Mail:
- s.diekjobstvoss@lemgo.de