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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Beschreibung

Mit einem Bürgerbegehren bzw. einem Bürgerentscheid können die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt direkten Einfluss auf Entscheidungen nehmen.

Ein Bürgerbegehren richtet sich mit einem bestimmten Anliegen an den Rat. Dieser prüft kurzfristig, ob das Bürgerbegehren zulässig ist und ob er ihm inhaltlich folgt. Entspricht er einem zulässigen Begehren nicht, kommt es innerhalb von 3 Monaten zum Bürgerentscheid. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden dann selbst an Stelle des Rates in einer Abstimmung über die mit dem Bürgerbegehren gestellte Frage.

Ein zulässiges Bürgerbegehren muss mehrere Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Schriftliche Einreichung mit einer Begründung.
  • Eindeutige Formulierung einer Frage, die mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann.
  • Notwendige Anzahl von Unterschriften (mind. 7% der Bürgerinnen und Bürger).
  • Kosten und Folgekosten der verlangten Maßnahme müssen benannt sein und einen durchführbaren Vorschlag zur Deckung dieser Kosten enthalten.
  • Ein Bürgerbegehren kann sich auch gegen einen bereits gefassten Ratsbeschluss wenden. Dann muss das Bürgerbegehren innerhalb bestimmter Fristen beim Bürgermeister eingereicht werden. Bei Ratsbeschlüssen, die öffentlich bekanntgemacht werden (z.B. Gebührensatzungen), ist ein Bürgerbegehren z.B. nur innerhalb von 6 Wochen zulässig.

Kommt es zu einem Bürgerentscheid, weil der Rat dem Begehren nicht entsprochen hat, so ist im Sinne des Antrages entschieden, wenn eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in der Abstimmung mit "Ja" stimmt und diese Mehrheit mindestens 20% der Wahlberechtigten beträgt.

Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hängt von gesetzlichen Voraussetzungen ab, die hier aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht alle dargestellt sind. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld durch die nebenstehenden Kontaktpersonen, über die Einzelheiten informieren und beraten zu lassen.

 

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