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Grabmal und Grabeinfassung

Beschreibung

Häufig besteht der Wunsch auf einer Grabstätte ein Grabmal aufzustellen. Für die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen, Einfassungen und Grababdeckungen ist die vorherige schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Vorgaben über Material, Ausmaß und Gestaltung des Grabmals sind in der Friedhofssatzung geregelt. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Grabmalantrag

Dem schriftlichen Antrag sind vom nachweislichen Nutzungsberechtigten oder Ausführenden zweifach beizufügen:

Der Grabmal- und Einfassungsentwurf mit Vorder- und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner allseitigen Bearbeitung, der Schriftart, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung.

Nicht satzungsgemäß errichtete Grabmale, Einfassungen und Grabdeckungen können auf Kosten der Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung beseitigt werden, wenn die Friedhofsverwaltung vorher den Nutzungsberechtigten erfolglos schriftlich unter Fristsetzung von vier Wochen zur Einreichung einer Grabmalanzeige bzw. Nachbesserung aufgefordert hat.

Hinweis: Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die Einfassung nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist.

Zur Beantragung muss der Antragsteller Nutzungsberechtigter an einer Grabstätte auf einem Friedhof der Alten Hansestadt Lemgo sein.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen