Suche
Beseitigung baulicher Anlagen
Beschreibung
Die beabsichtigte Beseitigung von baulichen Anlagen ist mindestens 1 Monat vor Durchführung der Arbeiten bei der Bauaufsicht der Alten Hansestadt Lemgo mit unten stehendem Formular anzuzeigen.
Lediglich bei folgenden Vorhaben besteht keine Anzeigepflicht:
- Bauliche Anlagen, deren Errichtung nach § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018 nicht genehmigungsbedürftig ist.
- Freistehende Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 3.
- Sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.
Die Bauherrschaft kann beantragen, dass dafür ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
Bei nicht freistehenden Gebäuden muss durch eine berechtigte Person nach § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018 beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden, dass das Gebäude oder die Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung standsicher sind. Die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch die qualifizierte Tragwerksplanerin oder den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen. Dies gilt nicht, soweit an verfahrensfreie Gebäude angebaut wird.
Hier finden Sie die aktuellen Formulare und Vordrucke:
Anzeige der Beseitigung baulicher Anlagen (§ 62 Abs. 3 Satz 3 BauO NRW 2018), Anlage I/6
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht
-
- Heustraße 36-38
- 32657 Lemgo
-
- E-Mail:
5.630@lemgo.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Petra Hellmann
Abteilungsleitung- Telefon:
- 05261 213-405
- E-Mail:
- p.hellmann@lemgo.de
-
Herr Maiko Avilés Caso
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-155
- E-Mail:
- m.avilescaso@lemgo.de
-
Frau Leevke Kahlert
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-359
- E-Mail:
- l.kahlert@lemgo.de
-
Frau Mareen Kempker
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-346
- E-Mail:
- m.kempker@lemgo.de
-
Frau zur Brügge-Löhr
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-303
- E-Mail:
- j.zur-bruegge-loehr@lemgo.de