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Bodenverkehrsgenehmigung – Grundstücksteilung
Beschreibung
Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, es sei denn eine bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt vor.
Hier finden Sie das aktuelle Formular:
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht
-
- Heustraße 36-38
- 32657 Lemgo
-
- E-Mail:
5.630@lemgo.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Kerstin Kunz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-320
- E-Mail:
- k.kunz@lemgo.de