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Entwässerungsgebühren

Beschreibung

Schmutzwassergebühren

Die Gebühr für Schmutzwasser setzte sich aus einer Grundgebühr und einer verbrauchsabhängigen Zusatzgebühr zusammen. Die Zusatzgebühr wird nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Schmutzwasser. Die Grundgebühr bemisst sich nach der Größe des installierten Hauptwasserzählers.

Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden.

Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt den Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung zu führen. Die Installation der Messeinrichtung ist dem Bürgerbüro schriftlich mit einer Rechnungskopie und einem Foto mit dem Eichdatum der Messeinrichtung anzuzeigen. Wasserschwundmengen sind durch einen schriftlichen Antrag bis zum 31.03. des nachfolgenden Jahres durch den Gebührenpflichtigen bei der Alten Hansestadt Lemgo geltend zu machen.

 

Niederschlagswassergebühren

Grundlage für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühren sind die befestigten und überdachten Grundstücksflächen, die mittel- oder unmittelbar an die städtische Kanalisation angeschlossen sind. Die Gebühren werden pro Quadratmeter berechnet (0,81 EUR/m²).

  • SEPA-Lastschriftmandat

    Bitte beachten Sie, dass das SEPA-Lastschriftmandat nur für jedes Kassenzeicheneinzeln und im Original und mit Unterschrift des Kontoinhabers gültig ist.  

    Eine Rücksendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. 

  • Wasserzähler-Anmeldeformular

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