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Sanierungsvertrag

Beschreibung

Für Herstellungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungskosten an Gebäuden innerhalb von Sanierungsgebieten gibt es steuerliche Vergünstigungen nach § 7 h Einkommensteuergesetz (EStG). Dafür ist vor Beginn der Bauarbeiten eine Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung (Sanierungsvertrag) zwischen Eigentümer und der Stadt Lemgo abzuschließen.

  • Das Gebäude muss in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet liegen
  • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme nach § 177 BauGB
  • Sanierungsziele werden eingehalten