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Sanierungsvertrag
Beschreibung
Für Herstellungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungskosten an Gebäuden innerhalb von Sanierungsgebieten gibt es steuerliche Vergünstigungen nach § 7 h Einkommensteuergesetz (EStG). Dafür ist vor Beginn der Bauarbeiten eine Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung (Sanierungsvertrag) zwischen Eigentümer und der Stadt Lemgo abzuschließen.
- Das Gebäude muss in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet liegen
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme nach § 177 BauGB
- Sanierungsziele werden eingehalten
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Zuständige Einrichtungen
- Stadtplanung
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- Heustraße 36-38
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Talea Benner
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-321
- E-Mail:
- t.benner@lemgo.de