BIS: Suche und Detail

Verbrennen von Schlagabraum

Beschreibung

Verbrennen von schlagabraumähnliche Abfälle aus dem landwirtschaftlichen Gartenbau

Unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs wird das Verbrennen von Hecken-, Strauch- und Baumschnitt sowie schlagabraumähnlichen Abfällen erlaubt, die bei Baumschulen, Gärtnereien, beim Obstanbau anfallen, soweit es aus kulturtechnischen Gründen erforderlich ist.

Vor dem Verbrennen ist das Einvernehmen der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Höxter, Bohlenweg 3, 33034 Brakel (Tel.: 05272 - 3701-0) einzuholen. 

Der beabsichtigte Termin des Verbrennens ist der Stadtverwaltung Lemgo, Brand –und Zivilschutz mind. 2 Tage vorher schriftlich mittels des Formblatt "Anmeldung bzw. Anzeige über das Abbrennen eines Feuers" (s. Downloads) mitzuteilen.

Aus der Forstwirtschaft 

Für das Verbrennen von Schlagabraum im Wald ist die Genehmigung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, Regionalforstamt OWL, Dienstgebäude Lage, Sedansplatz 9, 32791 Lage (Tel.: 05232 - 9598-0) einzuholen. 

Der beabsichtigte Termin ist der Stadtverwaltung Lemgo, Brand - und Zivilschutz mind. 2 Tage vorher schriftlich mittels o.a. Anmeldung mitzuteilen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen