BIS: Suche und Detail

Verbrennen von Stroh

Beschreibung

Unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs wird das Verbrennen von Stroh erlaubt, soweit eine Verwertung aus kulturtechnischen Gründen nicht möglich bzw. unzumutbar ist. 

Vor dem Verbrennen ist das Einvernehmen der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Höxter, Bohlenweg 3, 33034 Brakel (Tel.: 05272/3701-0) einzuholen. 

Der beabsichtigte Termin ist der Stadtverwaltung Lemgo, Brand - und Zivilschutz mind. 2 Tage vorher schriftlich über die "Anmeldung bzw. Anzeige über das Abbrennen eines Feuers" (s. Downloads) mitzuteilen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen