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Verbrennen von Stroh
Beschreibung
Unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs wird das Verbrennen von Stroh erlaubt, soweit eine Verwertung aus kulturtechnischen Gründen nicht möglich bzw. unzumutbar ist.
Vor dem Verbrennen ist das Einvernehmen der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Höxter, Bohlenweg 3, 33034 Brakel (Tel.: 05272/3701-0) einzuholen.
Der beabsichtigte Termin ist der Stadtverwaltung Lemgo, Brand - und Zivilschutz mind. 2 Tage vorher schriftlich über die "Anmeldung bzw. Anzeige über das Abbrennen eines Feuers" (s. Downloads) mitzuteilen.
Zuständige Einrichtungen
- Feuerwehr Lemgo
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- Orpingstraße 78
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Engellage
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-253
- E-Mail:
- b.engellage@lemgo.de