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Sozialpädagogische Familienhilfe Gewährung

Beschreibung

Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die
Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.

Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark
belastet sind. Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:

  • Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
  • Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Stärkung der Konfliktfähigkeit
  • Verbesserung der Beziehungen untereinander

Hinweis: 
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen
längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:

  • Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
  • Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
  • Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.

Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

Wenden Sie sich für Unterstützung an den Allgemeinen Sozialen Dienst. Hier kann ein Beratungsgespräch erfolgen und ggf. ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt werden.

Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen