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Befristete Vollzeitpflege Begleitung
Beschreibung
Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.
Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
Es gibt keine Frist.
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Das örtliche Jugendamt
Es fallen gegebenenfalls Kosten an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Hilfen für Familien
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- Marktplatz 4
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Kuhlemann
Fachberatung- Telefon:
- 05261 213-397
- E-Mail:
- p.kuhlemann@lemgo.de
-
Frau Niederkrome
Fachberatung- Telefon:
- 05261 213-437
- E-Mail:
- j.niederkrome@lemgo.de
-
Frau Patsch
Fachberatung- Telefon:
- 05261 213-335
- E-Mail:
- i.patsch@lemgo.de