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Studierenden-Begrüßungsgeld

Beschreibung

Studierende, die in Lemgo wohnen und sich hier mit ihrem „einzigen Wohnsitz“ oder „Hauptwohnsitz“ anmelden, haben Anspruch auf ein einmaliges „Studierenden-Begrüßungssgeld“ in Höhe von 100 Euro, wenn sie an der TH OWL am Standort Lemgo studieren. Dieser Zuschuss wird Studierenden gewährt, um sie bei ihrem Start in Lemgo zu unterstützen.

Für weitere Informationen oder bei Fragen zum Antragsprozess steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.

Der Antrag kann im Bürgerbüro Lemgo gestellt werden. Bitte bringen Sie hierzu die erforderlichen Unterlagen mit:

  • Immatrikulationsbescheinigung 
  • Meldebestätigung 
  • Bankverbindung 

Es handelt sich um eine einmalige Zahlung von 100 Euro, die nur bei der erstmaligen Anmeldung als Studierende in Lemgo gewährt wird.

Wartezeit für die Auszahlung: 

  • Für deutsche Staatsangehörige: Das Willkommensgeld wird nach einem Quartal (d.h. nach einem vollen Zeitraum von drei Monaten) auf das angegebene Konto überwiesen.
  • Für ausländische Staatsangehörige: Der Anspruch auf das Willkommensgeld entsteht erst nach einem Jahr (also nach einem vollen Zeitraum von zwölf Monaten) ab der Anmeldung in Lemgo. Bitte beachten Sie, dass Sie während dieses Jahres durchgehend in Lemgo gemeldet sein müssen!
  1. Hauptwohnsitz oder einziger Wohnsitz in Lemgo 

    Um das Studierenden-Willkommensgeld zu erhalten, müssen sich Studierende mit ihrem „einzigen Wohnsitz“ oder „Hauptwohnsitz“ in Lemgo anmelden. Dies ist eine Voraussetzung, um das Geld zu erhalten.

  2. Nachweis der Immatrikulation 

    Zur Beantragung des Willkommensgeldes müssen Studierende einen Nachweis darüber erbringen, dass sie in Lemgo studieren. Hierfür reicht eine gültige Immatrikulationsbescheinigung aus.

  3. Bankverbindung 

    Zur Überweisung des Willkommensgeldes sind die vollständigen Bankdaten erforderlich. Es werden der Name der Bank, die IBAN und die BIC benötigt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen