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Hund anmelden oder abmelden

Beschreibung

Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich.

Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich. 

 

Hund anmelden

Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. 

Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg wird, ist zusätzlich eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Ordnungsamt der Stadt Lemgo zwingend erforderlich!

Wenn Sie die Anmeldung über das Online-Formular ausfüllen und die Haltung eines großen Hundes anzeigen, werden die Daten automatisch auch an die Ordnungsbehörde übermittelt. Sie brauchen dann keine extra Anzeige für die Hundehaltung einreichen.

 

Hund abmelden

Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert und sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Bei Wegzug aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Denken Sie bitte daran, dass eine Abmeldung Ihres Hundes nicht automatisch erfolgt. 
Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.

Hund anmelden:

  • persönliche Angaben des Halters sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter)
  • ggf. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip

Hund abmelden:

  • persönliche Angaben des Halters
  • evtl. Nachweis über die Einschläferung des Tierarztes
  • die Hundesteuermarke

Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.

Hundesteuer:

  • die Steuer für einen Hund beträgt jährlich 50,00 €
  • bei zwei Hunden beträgt die Steuer pro Hund jährlich 70,00 €
  • ab dem dritten Hund pro Hund 80,00 €
  • die Steuer für einen gefährlichen Hund beträgt jährlich 540,00 € 
  • bei zwei oder mehreren gefährlichen Hunden beträgt die Steuer jährlich 675,00 € je Hund

Die Gebühr für eine Ersatz-Hundesteuermarke beträgt 5,45 €

Vergünstigung/Befreiung:

Gründe für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind der Hundesteuersatzung zu entnehmen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen