Abgeschlossenheitsbescheinigung

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Dienstleistungsinformationen

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zur Bildung von Wohnungs- bzw. Sondereigentum für Teile eines Gebäudes.

Eine Antragstellung ist unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen formlos möglich.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen