Baulastenverzeichnis
Kurzbeschreibung
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Eintragung / Löschung von Baulasten
Beschreibung
Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) ein Baulastenverzeichnis zu führen.
Baulasten entstehen durch eine freiwillige schriftliche Erklärung eines Grundstückseigentümers und eventuell weiteren berechtigten Personen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Durch diese Erklärungen können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Wegerecht, Abstandflächen, Freiflächen wegen Brandschutz usw.) für ein oder auch mehrere Grundstücke übernommen werden.
Die Eintragung, Löschung und die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.
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Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
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Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
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Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Baulastenauskünfte:
Für schriftliche Auskünfte pro Grundstück:
- 30,00 Euro, wenn keine Baulasten bestehen
- 50,00 Euro je Baulast, maximal jedoch 200,00 Euro
Eintragungen und Löschungen:
50,00 Euro bis 250,00 Euro je Baulast
Zahlungsweise für Auskünfte, Eintragungen und Löschungen: Überweisung
Zuständige Einrichtungen
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Bauaufsicht
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- Straße: Heustraße Hausnummer: 36-38
- PLZ: 32657 Ort: Lemgo
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- Telefon:
05261 213-0 - E-Mail:
5.630@lemgo.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Anastasja Hofmann
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-396
- E-Mail:
- a.hofmann@lemgo.de
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Frau Kerstin Kunz
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-320
- E-Mail:
- k.kunz@lemgo.de