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Baulastenverzeichnis

Kurzbeschreibung

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Eintragung / Löschung von Baulasten

Beschreibung

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) ein Baulastenverzeichnis zu führen.

Baulasten entstehen durch eine freiwillige schriftliche Erklärung eines Grundstückseigentümers und eventuell weiteren berechtigten Personen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Durch diese Erklärungen können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Wegerecht, Abstandflächen, Freiflächen wegen Brandschutz usw.) für ein oder auch mehrere Grundstücke übernommen werden.

Die Eintragung, Löschung und die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.

Baulastenauskünfte:

Für schriftliche Auskünfte pro Grundstück:

  • 30,00 Euro, wenn keine Baulasten bestehen
  • 50,00 Euro je Baulast, maximal jedoch 200,00 Euro

Eintragungen und Löschungen:

 50,00 Euro bis 250,00 Euro je Baulast

Zahlungsweise für Auskünfte, Eintragungen und Löschungen: Überweisung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen