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Baulastenverzeichnis

Kurzbeschreibung

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Eintragung / Löschung von Baulasten

Beschreibung

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) ein Baulastenverzeichnis zu führen.

Baulasten entstehen durch eine freiwillige schriftliche Erklärung eines Grundstückseigentümers und eventuell weiteren berechtigten Personen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Durch diese Erklärungen können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Wegerecht, Abstandflächen, Freiflächen wegen Brandschutz usw.) für ein oder auch mehrere Grundstücke übernommen werden.

Die Eintragung, Löschung und die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen