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Baulastenverzeichnis
Kurzbeschreibung
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Eintragung / Löschung von Baulasten
Beschreibung
Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) ein Baulastenverzeichnis zu führen.
Baulasten entstehen durch eine freiwillige schriftliche Erklärung eines Grundstückseigentümers und eventuell weiteren berechtigten Personen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Durch diese Erklärungen können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Wegerecht, Abstandflächen, Freiflächen wegen Brandschutz usw.) für ein oder auch mehrere Grundstücke übernommen werden.
Die Eintragung, Löschung und die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.
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Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
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Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
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Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht
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- Heustraße 36-38
- 32657 Lemgo
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- E-Mail:
5.630@lemgo.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Kerstin Kunz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-320
- E-Mail:
- k.kunz@lemgo.de