BIS: Suche und Detail

Baugenehmigung - Bauvorbescheid

Beschreibung

Für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau) und die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung) von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen sowie für die Errichtung/Änderung von Werbeanlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.

Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und schnelles Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich.

Besonderheiten 

Vorlage in der Genehmigungsfreistellung 
Dieses Verfahren ist im Wesentlichen für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Vorhaben vorgesehen, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und den dortigen Festsetzungen entsprechen. Mit der Ausführung eines Vorhabens in der Genehmigungsfreistellung darf i.d.R. einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen begonnen werden.

Bauvoranfrage / Vorbescheid
Vor Einreichung des Bauantrags kann zu Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid (Bauvoranfrage) beantragt werden. Dieser gebührenpflichtige Vorbescheid beinhaltet eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich zulässig und genehmigungsfähig ist. Ein Vorbescheid berechtigt nicht zum Baubeginn. 

Art und Umfang der einem Bauantrag beizufügenden Unterlagen (Bauvorlagen) sind abhängig von der Art und dem Umfang des Bauvorhabens und dem zum Tragen kommenden Genehmigungsverfahren. Nähere Regelungen trifft dazu die Bauprüfverordnung (BauPrüfVO). 

In nahezu allen Fällen ist es vorgeschrieben, einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekt) mit der Erstellung der Bauvorlagen zu beauftragen.

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.

Die Tarifstelle 02 (Teil I) von 2 bis 2.4.11.5 sowie 02 (Teil II) von 2.5 bis 2.9.6.5 finden Sie hier!

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen