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Melderegisterauskunft

Kurzbeschreibung

Sie wollen eine Auskunft über eine Person aus dem Melderegister?

Beschreibung Beschreibung

In einer Melderegisterauskunft können Dritte Auskunft über Vor- u. Zuname, akademische Grade, aktuelle u. inaktuelle Anschriften einer in Lemgo gemeldeten Person erhalten. 

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle, erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Die notwendige Erklärung muss innerhalb der Antragstellung bestätigt werden. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. 

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

persönlich:

  • Personalausweis
  • mindestens drei persönliche Angaben der gesuchten Person (Vor- und Zuname und Geburtsdatum oder bisherige Anschrift)

 

schriftlich (auch per E-Mail)

  • Zahlungsnachweis
  • Personalausweiskopie
  • mindestens drei persönliche Angaben der gesuchten Person (Vor- und Zuname und Geburtsdatum oder bisherige Anschrift)

Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

 

Bitte beachten Sie für Anfragen die Möglichkeit der elektronischen Anfrage.

Bitte wenden Sie sich für Informationen an das Meldeportal für Behörden bzw. ZEMA Online:

d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG

Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig. Auskünfte können daher auf telefonische Anfrage nicht erteilt werden.

  • Einfache Melderegisterauskunft           11 €
  • Erweiterte Melderegisterauskunft        15 €

(EC-Kartenzahlung möglich)

Bankverbindung:
Sparkasse Lemgo
IBAN: DE63482501100000000299
BIC: WELADED1LEM

Zuständige Einrichtung