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Beglaubigung
Kurzbeschreibung
Sie möchten eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften?
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Beschreibung Beschreibung
Ablichtungen von Schriftstücken, z.B. Zeugnisse können im Bürgerbüro der Alten Hansestadt Lemgo amtlich beglaubigt werden.
Besteht ein Schriftstück aus mehreren Blättern muss der ursprüngliche Zusammenhang erkennbar sein.
Auch Beglaubigungen von Unterschriften können im Bürgerbüro vorgenommen werden:
- z.B. Schriftstücke zur Vorlage bei einer Behörde
- Unterschrift darf erst in Gegenwart eines Mitarbeiters geleistet werden
Für Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) ist das Standesamt, das die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat, zuständig.
- Beglaubigung von Dokumenten:
§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - Beglaubigung von Unterschriften:
§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- das Original
- die Kopie oder Abschrift, die beglaubigt werden soll
zusätzlich bei Beglaubigungen von Unterschriften:
- Personalausweis/ Reisepass
- 4,75 € für amtliche Beglaubigungen pro Dokument
- 2,35 € für Beglaubigungen von Unterschriften
(EC-Kartenzahlung möglich)
Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro
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- Marktplatz 3
- 32657 Lemgo
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