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Parkausweis für Schwerbehinderte
Beschreibung Beschreibung
Im Stadtgebiet der Alten Hansestadt Lemgo stehen für schwerbehinderte Menschen besonders gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung. Nur mit einer entsprechenden Parkberechtigung dürfen Sie auf diesen Parkplätzen ihr Kraftfahrzeug abstellen.
Besonderheiten
- Die Parkberechtigung ist nicht an das Kfz gebunden. Sie wird für die betreffende Person ausgestellt
- Die Berechtigung ist 3 Jahre gültig (längstens jedoch bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises)
- In der Nähe des Bürgerbüros und in der Papenstraße stehen zwei Behindertenparkplätze zur Verfügung, sowie hinter dem Gebäude Heustraße 36 – 38
Berechtigtenkreis:
- Außergewöhnliche Gehbehinderte (Merkzeichen aG)
- Blinde (Merkzeichen Bl)
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis - § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" des Versorgungsamtes (Kreis Lippe)
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild ( 35 mm x 45 mm)
Die orangene Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro
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- Marktplatz 3
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Budde
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-115
- E-Mail:
- ema6@lemgo.de
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Frau Gasch (Bürgerbüro)
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-115
- E-Mail:
- ema2@lemgo.de
-
Frau Krebes
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-115
- E-Mail:
- ema4@lemgo.de
-
Frau Nonnenkamp
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-115
- E-Mail:
- ema1@lemgo.de
-
Frau Schneider
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-115
- E-Mail:
- ema1@lemgo.de