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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Beschreibung

Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Als Besonderheit gilt, dass Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern unberücksichtigt bleiben, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 € liegt.

Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist.

 

  • 4. Kap. SGB XII

Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Grundsicherungsleistungen nach einer Erstberatung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter

Gebühren fallen nicht an.

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