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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Onlinedienst

Kurzbeschreibung

Hier können Sie den Antrag online über die Sozialplattform stellen. Informationen zum Online-Antrag "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"

Beschreibung

Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Als Besonderheit gilt, dass Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern unberücksichtigt bleiben, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 € liegt.

Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Erwerbstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgemindert ist.

Ein Anspruch besteht weiter nur, soweit das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt decken zu können.

 

 

  • 4. Kapitel des Sozialgesetzbuch Teil XII (SGB XII)

Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Die erforderlichen Unterlagen sind in jedem Fall individuell abzustimmen. Es sind Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Unterkunftskosten erforderlich.

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen