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Mietrückstände Übernahme

Onlinedienst

Kurzbeschreibung

Hier können Sie den Antrag online über die Sozialplattform stellen. Informationen zum Online-Antrag "Übernahme von Mietrückständen"

Beschreibung

Mietschulden können nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.

Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden.

Ein Rechtsanspruch auf Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht. Die Wohnung muss dauerhaft gesichert sein (Falls das Mietverhältnis aus anderen Gründen nicht fortgeführt werden kann, oder sollte für die Zukunft nicht sichergestellt sein, dass erneute Schulden entstehen, kann eine Hilfe seitens des Sozialamtes nicht erfolgen).

Gerechtfertigt ist eine Hilfe in der Regel nur dann, wenn es sich um eine erhaltenswerte Wohnung handelt. Sie sollte daher aus sozialhilferechtlichen Gesichtspunkten von der Größe als auch der Miethöhe her angemessen sein.

Nicht gerechtfertigt ist eine Übernahme der Mietschulden unter anderem, wenn die Schulden durch fahrlässiges Verhalten entstanden sind.

  • § 36 des Sozialgesetzbuch Teil XII (SGB XII)

Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Die erforderlichen Unterlagen sind in jedem Fall individuell abzustimmen.

  • Kündigungsschreiben Vermieter, Räumungsklage (Höhe Mietrückstand)
  • keine Möglichkeit der Selbsthilfe (Ratenzahlungsvereinbarung Vermieter)
  • Keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II (Zuständigkeit Jobcenter Lippe)
  • Einkommensunterlagen aller Haushaltsmitglieder (Lohnabrechnungen, Bescheid der Agentur für Arbeit, Sozialhilfebescheid, Nachweis über Kindergeld, Nachweis über Krankengeld, Nachweis über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheid, Erziehungsgeldbescheid, Wohngeldbescheid)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Mietvertrag
  • Nachweise über Vermögen (Sparverträge, Lebensversicherungen, Auto oder ähnliches)

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen