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Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) von jugendlichen Auszubildenden
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Wird vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ein Beschäftigungsverhältnis begonnen wird, müssen Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz untersucht werden. Im Bürgerbüro erhalten Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein, der dann beim Arzt vorgelegt wird.
Seit dem 01.10.2023 kann der Schein ganz bequem von Zuhause aus beantragt werden (s. Onlinedienstleistungen). Eine PDF-Anleitung findet man im Bereich Downloads.
- Personalausweis oder Reisepass
Zur Nutzung der Onlinedienstleistung wird die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion benötigt.
- gebührenfrei