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Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) von jugendlichen Auszubildenden

Beschreibung

Wird vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ein Beschäftigungsverhältnis begonnen, müssen Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz untersucht werden. Im Bürgerbüro erhalten Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein, der dann beim Arzt vorgelegt wird.

Seit dem 01.10.2023 kann der Schein ganz bequem von Zuhause aus beantragt werden (s. Onlinedienstleistungen). Eine PDF-Anleitung findet man im Bereich Downloads.  

  • Personalausweis/Reisepass

Zur Nutzung der Onlinedienstleistung wird die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion benötigt. 

  • gebührenfrei

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen