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Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Beschreibung
Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die lt. Gutachten der Deutschen Rentenversicherung befristet voll erwerbsgemindert sind,
die Altersgrenze für den Anspruch auf die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben und keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, oder Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen.
Ein Anspruch besteht nur, soweit das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt decken zu können.
Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- 3. Kap. SGB XII
Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Grundsicherungsleistungen nach einer Erstberatung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter
Gebühren fallen nicht an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Soziales
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- Marktplatz 4
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Korf
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-470
- E-Mail:
- a.korf@lemgo.de
-
Frau Tielke
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-224
- E-Mail:
- l.tielke@lemgo.de
-
Frau Schüring
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-299
- E-Mail:
- g.schuering@lemgo.de
-
Herr Lenniger
Abteilungsleitung- Telefon:
- 05261 213-296
- E-Mail:
- t.lenniger@lemgo.de