Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Kurzbeschreibung
Hier können Sie den Antrag online über die Sozialplattform stellen. Informationen zum Online-Antrag "Hilfe zum Lebensunterhalt"
Beschreibung
Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die lt. Gutachten der Deutschen Rentenversicherung befristet voll erwerbsgemindert sind, die Altersgrenze für den Anspruch auf die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben und keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, oder Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen.
Ein Anspruch besteht nur, soweit das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt decken zu können.
Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- 3. Kapitel des Sozialgesetzbuch Teil XII (SGB XII)
Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Die erforderlichen Unterlagen sind in jedem Fall individuell abzustimmen. Es sind Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Unterkunftskosten erforderlich.
Es fallen keine Gebühren an.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Soziales
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- Straße: Marktplatz Hausnummer: 4
- PLZ: 32657 Ort: Lemgo
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- Telefon:
05261 213-0 - E-Mail:
3.500@lemgo.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Korf
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-470
- E-Mail:
- a.korf@lemgo.de
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Herr Lenniger
Position: Abteilungsleitung- Telefon:
- 05261 213-296
- E-Mail:
- t.lenniger@lemgo.de
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Herr Schröder
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-224
- E-Mail:
- jp.schroeder@lemgo.de
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Frau Schüring
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-299
- E-Mail:
- g.schuering@lemgo.de