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Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

Beschreibung

Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die lt. Gutachten der Deutschen Rentenversicherung befristet voll erwerbsgemindert sind,
die Altersgrenze für den Anspruch auf die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben und keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, oder Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen.

Ein Anspruch besteht nur, soweit das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt decken zu können.

Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

  • 3. Kap. SGB XII

Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Grundsicherungsleistungen nach einer Erstberatung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter

Gebühren fallen nicht an.

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