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Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

Onlinedienst

Kurzbeschreibung

Hier können Sie den Antrag online über die Sozialplattform stellen. Informationen zum Online-Antrag "Hilfe zum Lebensunterhalt"

Beschreibung

Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die lt. Gutachten der Deutschen Rentenversicherung befristet voll erwerbsgemindert sind, die Altersgrenze für den Anspruch auf die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben und keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, oder Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen.

Ein Anspruch besteht nur, soweit das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt decken zu können.

Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

  • 3. Kapitel des Sozialgesetzbuch Teil XII (SGB XII)

Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Die erforderlichen Unterlagen sind in jedem Fall individuell abzustimmen. Es sind Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Unterkunftskosten erforderlich.

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen