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Plakatierungserlaubnis

Beschreibung

Für das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Bereich benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die Sondernutzung muss rechtzeitig, d.h. 14 Tage vor dem Beginn der Nutzung schriftlich beantragt und von der Stadt genehmigt werden.

Die Kosten richten sich nach dem Gebührentarif der Sondernutzungssatzung der Alten Hansestadt Lemgo und sind je nach Plakatgröße und Dauer der Plakatierung in unterschiedlicher Höhe zu entrichten.

Bitte geben Sie im Antrag unter „Anzahl der Plakatständer / Spanntransparente“ die Anzahl der Plakate an (Plakate im Doppel montiert zählen als zwei Plakate) und unter „Art und Größe der Werbeträger“ die DIN Größe der Plakate an!

Wenn Sie Plakate aufstellen möchten, die größer sind als DIN A 1, müssen diese baurechtlich genehmigt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unsere  Abteilung Bauaufsicht

Der Antrag ist unterschrieben einzureichen. Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die Gebühr richtet sich nach Größe und Anzahl der Plakate. Gemeinnützige Organisationen sind von der Gebühr befreit.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen