BIS: Suche und Detail

Kindeswohlgefährdung/ Kinderschutz

Beschreibung

Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn davon auszugehen ist, dass durch gewisse Umstände die positive und gesunde Entwicklung des Kindes akut oder langfristig beeinträchtigt bzw. gefährdet ist.

Eine Kindeswohlgefährdung besteht bei Vernachlässigung, bei physischer (körperlicher), bei psychischer (seelischer) und/oder sexueller Misshandlung.

Sollten Ihnen Anhaltspunkte für eine Gefährdung für ein Kind oder einen Jugendlichen bekannt werden, wenden Sie sich gerne während der Dienstzeiten (MO - MI: 08:00 - 16:00 Uhr; DO: 08 - 17:00 Uhr; FR: 08:00 - 12:30 Uhr) direkt an die Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes.

Außerhalb der Dienstzeiten rufen Sie in akuten Situationen die Polizei unter der 110 an, darüber ist die Rufbereitschaft der Stadt zu erreichen.

Werden dem Allgemeinen Sozialen Dienst Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung bekannt, gilt es die Situation umfassend abzuklären in der Regel unter Einbeziehung der Eltern und ggf. weiteren Beteiligten wie Kita, Schule, behandelnde Ärzte. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, bietet es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten an. Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen. Dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken.

Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder die/den Jugendliche/n in Obhut zu nehmen.

Es sind keine Unterlagen notwendig.

Es besteht die Möglichkeit, sich kostenlos durch Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. Beratungsstelle, Hofkamp 102, 42103 Wuppertal, Telefon 0202/29536776 oder unter team@ombudschaft-nrw.de bei auftretenden Problemen mit dem Jugendamt oder einem freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. In der konkreten Beratung, Begleitung und Unterstützung richtet Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. den Blick auf die Rechte der Kinder sowie die Rechte der Eltern als Anspruchsberechtigte von Leistungen nach dem SGB VIII.

Weitere Informationen zur Ombudschaft finden Sie hier: https://ombudschaft-nrw.de

Wir überprüfen alle Meldungen und leiten zeitnah eine fachlich fundierte Risikoeinschätzung ein.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen