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Hilfe zur Pflege

Kurzbeschreibung

Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich und vollstationäre Pflege in Einrichtungen

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen die Kosten der Pflege nicht selber finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu beantragen. 

Beschreibung

Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung wird von einer anderen Behörde oder Einrichtung angeboten. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen