Hilfe zur Pflege
Kurzbeschreibung
Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich und vollstationäre Pflege in Einrichtungen
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen die Kosten der Pflege nicht selber finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu beantragen.
Der Angebotsfinder NRW veröffentlicht alle behördlich anerkannte Angebote zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen im Alltag in Nordrhein-Westfalen.
Beschreibung
Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung wird von einer anderen Behörde oder Einrichtung angeboten. Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie unter "Weitere Informationen").
Zuständige Einrichtungen
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Soziales
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- Straße: Marktplatz Hausnummer: 4
- PLZ: 32657 Ort: Lemgo
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- Telefon:
05261 213-0 - E-Mail:
3.500@lemgo.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Wiemann
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-298
- E-Mail:
- f.wiemann@lemgo.de