Pass für Geringverdiener

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Dienstleistungsinformationen

Pass für Geringverdiener

Personen mit geringem Einkommen, die Grundsicherung, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben die Möglichkeit in städtischen Einrichtungen Ermäßigungen zu bekommen.

Durch Vorlage der entsprechenden Bescheide kann in der Abteilung Soziales, Seniorenberatung eine Berechtigungskarte beantragt werden.

Mitzubringen sind: Kopien der Leistungsbescheide.

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen