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Dienstleistungsinformationen
Pass für Geringverdiener
Personen mit geringem Einkommen, die Grundsicherung, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben die Möglichkeit in städtischen Einrichtungen Ermäßigungen zu bekommen.
Durch Vorlage der entsprechenden Bescheide kann in der Abteilung Soziales, Seniorenberatung eine Berechtigungskarte beantragt werden.
Mitzubringen sind: Kopien der Leistungsbescheide.
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Zuständige Einrichtung
- Soziales
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- Marktplatz 4
- 32657 Lemgo
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Wiemann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05261 213-298
- E-Mail:
- f.wiemann@lemgo.de